Die AWIG ist ein breit aufgestellter und leistungsfähiger Fullservice-Immobilienpartner mit einem starken Team von Fachleuten. Wir bieten ganzheitliche Lösungen für sämtliche Anforderungen in der gesamten Wertschöpfungskette rund um die Immobilienprojekte unserer Kunden – von der Projektplanung über die Projektentwicklung und -realisierung bis hin zum Bestands- und Objektmanagement.
Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen ebenso wie institutionelle Immobilienbesitzer sowie Kapitalanleger, die in innovative, anspruchsvolle und renditestarke Immobilienkonzepte investieren möchten. Und die können sich auf das gesamte Leistungsspektrum der AWIG sowie einen lückenlosen Service rund um ihr Immobilien-Projekt verlassen – alles aus einer Hand.
Alle vier Leistungspakete sind eng miteinander verwoben und sind laufend miteinander abzugleichen.
Ein Beispiel:
Schon beim Kauf eines Grundstücks sollte die mögliche Energieversorgung (z.B. Fernwärme, Gas, Erdöltank, etc.) geprüft werden und zukunftssicher in die Planung einfließen. Denn immerhin können sich gerade bei größeren Mietobjekten die Folgekosten einer Fehlentscheidung maßgeblich auf die zu erwirtschaftende Rendite auswirken und darüber hinaus Kaufpreise, Baukosten und Vermietbarkeit beeinflussen. Wir von der AWIG kennen den Immobilienmarkt aus dem FF und verstehen uns nicht nur als Projektentwickler – sondern als Projektpartner unserer Kunden.
Revitalisierung und Verkauf
- Revitalisierung
- Wiedervermietung
- Verkaufsberatung
Betrieb und Nutzung
- Bewirtschaftung
- Center Management
- Erst- und Wiedervermietung
- Leerstands-Management
- Energie-Controlling
- Betriebsoptimierung
Konzept und Planung
- Strategisches Faciliy-Management
- Immobilien-/Portfoliostrategie
- Strategische und technische Objekt- und Standortanalysen
Bau und Realisierung
- Baumanagement
- Bauherren-Treuhand
- Baubegleitendes Facility-Management
- Implementierungs-Management
Akquisition und Vertrieb von Immobilien
Die Akquisition und der Vertrieb von Immobilien sind ein hochkomplexes Thema, welches auch Branchenprofis regelmäßig die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Politische und juristische Entscheidungen von EU, Ländern und Kommunen können ebenso signifikanten Einfluss auf Immobilienprojekte haben wie das hierzulande schon sprichwörtliche Bürokratiedickicht – beispielsweise beim Lärmschutz, beim Denkmalschutz oder beim Naturschutz. Privatrechtliche, wirtschaftsrechtliche und fiskalische Verfahren können Bauprojekte um Jahre verzögern – mit kaum abzuschätzenden Folgen für Eigentümer und Investoren.
Die folgenden Fragen sollen verdeutlichen, wie vielschichtig und umfangreich auch bereits kleinere Immobilienprojekte sein können.
- Ab wann kann mit dem Bauen begonnen werden?
- Gilt es einen pauschalen Kaufpreis pro m²?
- Wie werden die Nebenkosten ermittelt?
- Welche Kosten sind nach der Grundstücksübernahme zu bestimmten Terminen an die Gemeinde zu zahlen?
- Um welche Art von Baugebiet handelt es sich? Z.B. Reines Wohn-, Misch-, Gewerbe-, oder Industriegebiet
- Welche gestalterischen Vorschriften sind zu beachten? Erkennbar im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes
- Welche besonderen baulichen Maßnahmen sind auf Grund der Grundstücksgegebenheiten notwendig? Z.B. Sprengungen oder Stützpfeiler
- Befinden sich in der Nähe des Grundstücks Überlandleitungen oder Fernsendeantennen?
- Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
- Welche Anschlüsse bestehen bereits?
- Besteht ein Erbbaurecht?
- Werden zukünftig Schnellstraßen gebaut oder sind diese schon in Planung? Liegt das Grundstück in eine Einflugschneise?
- Gibt es Lärmschutzmaßnahmen?
- Welche maximale Höhe darf das Haus haben?
- Welche Dachform ist vorgeschrieben?
- Wie viele Geschosse sind erlaubt?
- Wie viel Nutzfläche ist bei gewerblicher Nutzung erlaubt?
- Wie viele PKW-Stellplätze sind erforderlich?
- Können spätere Nachbarhäuser evtl. die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
- Entsteht evtl. eine Behinderung durch Bäume?
- Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
- Darf auf einer Grenze gebaut werden?
- Wie ist das Baufenster im Lageplan eingezeichnet? Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
- Gibt es sonstige Verbindlichkeiten, zu denen Sie finanziell verpflichtet sind?
- Müssen evtl. zusätzliche Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben?
- Wer verkauft das Grundstück und in wessen Vollmacht?
- Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
- Welche Grundschulden in Abteilung III und welche Dienstbarkeiten in Abteilung II sind im Grundbuch eingetragen?
- Ist das Erdreich von Verunreinigungen und Verseuchungen frei?
- Welche Kredite wurden bereits auf das Grundstück aufgenommen? Werden diese gelöscht?
- Gibt es Daten der vorliegenden Infrastruktur wie z.B. Ärzte, Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, etc.?
- Gibt es Daten der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel?
- Welche Kosten wird ein evtl. eingeschalteter Makler von Ihnen verlangen?
Die qualifizierte und detaillierte Planung unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und juristischen Aspekte ist der wesentliche Bestandteil für eine erfolgreiche Realisierung von Immobilienprojekten.
Dabei können wir uns auf exzellente, interdisziplinäre Fachleute und Partnerunternehmen verlassen, die uns bereits jahrelang bei vielfältigen Neubau-, Sanierungs- und Revitalisierungsprojekten unterstützt haben – und dies auch weiterhin tun werden.
Wir übernehmen die Ermittlung der strategischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso wie Standort- und Markanalysen und am Ende die konkrete Planung Ihrer Projektidee. Wir bringen Klarheit in alle projektrelevanten Entscheidungsprozesse und entlasten Sie bei der Koordination aller Projektbeteiligten. Gerade im Umgang mit kommunalen Gremien, Gemeinderäten oder Bürgerinitiativen kommt es darauf an, zielorientiert zu moderieren und Anforderungen ggf. frühzeitig in die Projektplanung einfließen zu lassen.
Zeit und Kosten im Fokus: Knappe Etats und eine sich häufig ändernde Gesetzeslage setzen Investoren, Bauherren und Bauträger enorm unter Druck. Genau dort setzt unsere methodische Vorgehensweise bei der Planung und Entwicklung von Immobilienprojekten an: Von der Planung auf dem Papier über die Projektdefinition bis hin zur Initiierung und Steuerung bauvorbereitende Maßnahmen und der lückenlosen Dokumentation – wir von der AWIG machen gemeinsam mit Ihnen aus Visionen marktreife Immobilienkonzepte.
Gerne stehen wir für die Beantwortung aller planerischen, architektonischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Fragen zur Verfügung, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Projektrealisierung
Das Umsetzen von Konzepten in die Realität, in Stein, Holz und Glas verlangt nach qualifizierten Partnern. Sämtliche „auf dem Papier“ erarbeiteten Lösungen müssen nicht nur technisch und wirtschaftlich realisierbar, sondern auch durch Fachfirmen und Handwerker umsetzbar sein – und zwar in der bestmöglichen Qualität und im definierten Kostenrahmen. Neben fachlicher Kompetenz und versiertem Handwerk kommt es vor allem darauf an, dass alle Beteiligten reibungslos zusammenarbeiten.
Wir kooperieren seit Jahren mit etablierten Bauträgern sowie zahlreichen exzellenten Bau- und Handwerksfirmen, die unsere Philosophie teilen und mittragen – zum Vorteil unserer Kunden.
Auf diese Zusammenarbeit können Sie sich verlassen.
Und hier taucht ein weiterer Aspekt auf, der uns sehr am Herzen liegt: die AWIG ist die Schnittstelle zwischen allen Projektbeteiligten. Eigentümer, Investoren, Bauplaner, Architekten, Bauträger, Zulieferer, Personal – unterschiedlichste Interessenlagen und viele Gewerke, die lückenlos zusammenspielen und aufeinander abgestimmt werden müssen. Zudem müssen Material, Gebäudetechnik, Transport koordiniert und gesetzliche Vorgaben überwacht und eingehalten werden. Die AWIG als Schnittstelle ist somit ein zentrales Element in der erfolgreichen Umsetzung eines Bauvorhabens. Wir verstehen es, alle beteiligten Firmen und Lieferanten so zu dirigieren, zu steuern und zu auditieren, dass Probleme erkannt werden bevor sie auftreten, alle notwendigen Maßnahmen zeitnah und unkompliziert umgesetzt werden können und Ihr Immobilienprojekt im Planungsrahmen schlüsselfertig übergeben werden kann.
Der Trend zu kleineren Wohneinheiten ist ungebrochen. Gerade in Großstädten wie München suchen Singles und Studenten adäquaten Wohn- und Arbeitsraum, der jedoch im Innenstadtbereich und in Universitätsnähe besonders selten zu finden ist. Gleichwohl gibt es viele Vermieter, die gerne studentischen Wohnraum schaffen würden, aber keine Wohngemeinschaften zulassen möchten. Warum also nicht die üblichen 3ZKB zu modernen Appartments umbauen?
Auch Firmen- und Bürogebäude – die in Zeiten der Corona-Pandemie immer weniger nachgefragt werden – können nach einem Umbau relativ zeitnah neue Aufgaben übernehmen. Hier sind moderne Konzepte gefragt, die eine neue Arbeits- und Lebenswelt widerspiegeln – z.B. mit gemeinschaftlich genutzten Arbeits- und Freizeiträumen sowie einem modernen Freizeitbedarf angepassten Außenanlagen.
Nach einer bedarfsgerechten Sanierung und Modernisierung ist die Immobilie wieder auf dem neuesten technischen Stand und kann zu attraktiven Marktkonditionen angeboten werden.
Der Erfolg jeder Immobilie hängt letztlich davon ab wie das erstellte oder vorgefundene Objekt langfristig verwaltet wird. Die Verwaltung ist in zwei Hauptbereiche einzuteilen: Die technische und die wirtschaftliche Verwaltung. Beide Bereiche werden durch die Firma AWIG GmbH & Co KG und ihre Partner abgedeckt.
Bewirtschaftung
Folgende Aufgabenpakete fallen hauptsächlich in diesen Bereich:
- Objektbudgetierung
- Mietbuchhaltung
- Reporting
- Zahlungsverkehr
- Steuern, Beiträge, Gebühren, Lohnbuchhaltung, Gehälter
- Mahnwesen
- Mietanpassungen
- Property- und Facility-Management
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Mieterbetreuung
- Kaufmännische Objektinspektion
- Flächenübergabe und Rücknahme
- Versicherungswesen
- Vertretung des Auftraggebers
- Flächenbewirtschaftung
Regelmäßige Begehungen zur Überwachung des Gebäude- und Grundstückszustands. Diese Begehungen werden nach Bedarf durchgeführt, protokolliert und in die Budgetierung mit aufgenommen.
Technische Verwaltung
- Beratung des Auftraggebers über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.
- Einholung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen, Instandsetzung und Instandhaltung im Rahmen des laufenden Bauunterhalts und die Vergabe der erforderlichen Aufträge. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den vereinbarten freigegebenen Betrag hat der Verwalter die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- Außerordentliche Instandhaltung und Instandsetzung, d.h. Renovierungs-, Sanierungs- und Umbauarbeiten, die über den laufenden Bauunterhalt hinaus gehen. Dies sind z.B. Fenstererneuerung, Einbau oder Erneuerung von Küchen und Bädern, Fassadenerneuerung, Erneuerung des Daches, Einbau oder Erneuerung einer Aufzugsanlage, Veränderungen von Wohnungsgrundrissen, Einbau oder Erneuerung von Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen, Einbau oder Erneuerung einer zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage. Die Vergütung ist jeweils abhängig vom erforderlichen Arbeitsaufwand des Verwalters und für den jeweiligen Einzelfall mit dem Eigentümer abzusprechen bzw. pauschal zu vereinbaren.
- Überwachung der von den Mietern wahrzunehmenden Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten.
- Eigenständige und eigenverantwortliche Definition der notwendigen Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer sowie deren Veranlassung.
- Steuerung und Überwachung extern vergebener Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten fremder Fachunternehmen.
- Stichpunktartige Kontrolle sonstiger für die Verwaltungsobjekte tätiger Dienstleister, z.B. Reinigungsunternehmen etc.
- Überwachung der von den Mietern wahrzunehmenden Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten
- Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsbestimmungen und aller behördlichen Auflagen. Dazu gehören insbesondere brandschutztechnische Forderungen, Teilnahme an behördlichen Objektbegehungen und Abnahmen sowie sonstige Sicherheitsprüfungen.
- Mängelfeststellung, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen, Führung des diesbezüglichen Schriftverkehrs.